Rechtsprechung
RG, 12.10.1931 - II 520/31 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Schließt das Recht zur vorläufigen Festnahme (§ 127 StPO.) die Befugnis ein, einen Fliehenden durch Gebrauch der Schußwaffe zu stellen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 65, 392
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 15.05.1979 - 1 StR 749/78
Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit einem Vergehen …
In der Anerkennung einer solchen Möglichkeit, der im Schrifttum allerdings vielfach widersprochen wird, setzt sich der Senat nicht in Gegensatz zur Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGSt 65, 392, 396; 72, 305, 306). - BGH, 26.07.1972 - 2 StR 152/72
Nötigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Notwehr gegenüber …
Die Verfolger hatten danach nicht das Recht, dem Angeklagten Mißhandlungen zuzufügen, die für die Festnahme nicht erforderlich waren (vgl. RGSt 34, 444, 446; 65, 392, 394). - BGH, 04.03.1960 - 4 StR 559/59
Widerlegung eines Sachverständigengutachtens durch eigene Sachkunde des Gerichts …
Die dazu gewählten Mittel, insbesondere die Gewaltanwendung Dohles, um den Angeklagten an der Weiterlenkung des Wagens zu hindern, waren nach der zu vermutenden Verübung eines Vergehens zulässig (vgl. RGSt 65, 392, 396). - BGH, 09.02.1954 - 1 StR 408/53
Rechtsmittel
Nach der in Deutschland bestehenden Rechtsüberzeugung haben Wehrmacht und Polizei unter Umständen äusserstenfalls zwar das Recht, einen flüchtenden Verbrecher durch Gebrauch der Schusswaffe zu verwunden und so an der Flucht au hindern, niemals aber, ihn zu Töten (vgl Friedrichs, "Waffengebrauch" im Handwörterbuch der Rechtswissenschaft 1929 Bd 6 S 757 ff; RGSt 65, 392, 394 ff).